Spenden & Stiften
Mit einer Geldspende - Privat
Es gibt viele Anlässe zu spenden und gute Gründe dafür. Menschen mit Behinderungen in und um Bremen können eine Unterstützung gebrauchen. Verbinden Sie Geburtstag, Jubiläum oder Trauerfall mit einer Spende und bewirken Sie so viel Gutes. Sie können selber eine Sammlung veranstalten oder auch das Konto der Stiftung Martinshof für Geldgeschenke angeben. Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne in Planung und Umsetzung des Spendenvorhabens.
Mit einer Geldspende - Firmen/Organisationen
Die Werkstatt Martinshof ist ein Teil der Arbeitswelt. Die Arbeit macht den Unterschied, nicht die Menschen. Firmen und Organisationen können für Beschäftigte der Werkstatt über die Stiftung Martinshof spenden. Die Stiftung kann Ihnen einen konkreten Zweck oder ein Projekt vorschlagen und ggfs. Bildmaterial zur Verfügung stellen. Anlässe können Jubiläen, Alternativen zur klassichen Weihnachtsfeier oder besondere Geschäfts-aktivitäten sein.
Mit einer Zeit oder Sachspende
Gesundheit, Familie und Zeit sind kostbare Güter. Spenden Sie Ihre wertvolle Zeit und unterstützen Sie uns bei Veranstaltungen oder der Öffentlichkeitsarbeit. Für Kurse, Besuche und praktische Bildung brauchen wir oft Begleitungen oder andere Formen der Unterstützung.
Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis
Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihren Nachlass regeln? Natürlich stehen Familie und Freunde an erster Stelle. Aber Sie möchten auch an anderen Stellen Gutes tun? So bleibt ein Teil von Ihnen im Leben und wirkt über den Tod hinaus.
Als gemeinnützige Stiftung können wir mit Erbschaften und Vermächtnissen große und kleinere Projekte zusätzlich ins Leben rufen. Dies ist angesichts vieler Menschen mit Behinderungen bzw. kognitiven Einschränkungen sehr wichtig. Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation offiziell anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit, so dass Ihr Erbe oder Vermächtnis voll und ganz dem guten Zweck zur Verfügung stehen wird.
Wenn Sie das wünschen, kümmern wir uns auch zuverlässig um die Auflösung Ihrer Wohnung, die Grabpflege und die würdige Abwicklung Ihres Testaments. Dabei achten wir streng darauf, dass alle Auflagen eingehalten werden.
Eine eigene Stiftung ohne die Verwaltungsarbeit? Dann ist eine Treuhandstiftung Ihre Wahl!
Sie können Ihre eigene Stiftung gründen und sie der Stiftung Martinshof zur treuhänderischen Verwaltung anvertrauen. Treuhandstiftungen sind rechtlich unselbstständig, bestimmen ihre eigentliche Arbeit aber selbstständig. Der Vorteil: Sie ersparen sich die relativ aufwändige Gründungsprozedur und genießen sofort auch die steuerlichen Privilegien für Stiftungen oder Zustiftungen in das Grundstockvermögen, z.B. die Abschreibungsmöglichkeiten.
Bruno Stiller, Vater eines Beschäftigten des Martinshofes, hat im Jahr 2010 mit 50.000 Euro eine Treuhandstiftung gegründet. Nach seinem Tod im Jahr 2018 kamen 170.000 Euro dazu. Die Stiftung Bruno Stiller wird von der Stiftung Martinshof aufgrund des Treuhandvertrages und dem Stiftungszweck entsprechend verwaltet.
Wir haben es versprochen.