So können Sie helfen

Mit einer Geldspende

Es gibt viele Anlässe zu spenden und gute Gründe dafür. Menschen mit Behinderungen in und um Bremen hoffen auf Ihre Hilfe. Verbinden Sie Geburtstag, Jubiläum oder Trauerfall mit einer Spende und bewirken Sie so viel Gutes. Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne in Planung und Umsetzung des Spendenvorhabens.

Mit einer Zeit oder Sachspende

Gesundheit, Familie und Zeit sind kostbare Güter. Spenden Sie Ihre wertvolle Zeit und unterstützen Sie uns bei Veranstaltungen oder der Öffentlichkeitsarbeit. Für Kurse und praktische Bildung brauchen wir oft Arbeitsmaterial. Deshalb können Sie uns auch mit einer Sachspende helfen.

Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis

Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihren Nachlass regeln? Natürlich stehen Familie und Freunde an erster Stelle. Aber Sie möchten auch an anderen Stellen Gutes tun? So bleibt ein Teil von Ihnen im Leben und wirkt über den Tod hinaus.

Als gemeinnützige Stiftung können wir mit Erbschaften und Vermächtnissen große und kleinere Projekte zusätzlich ins Leben rufen. Dies ist angesichts vieler Menschen mit Behinderungen bzw. kognitiven Einschränkungen sehr wichtig. Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation offiziell anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit, so dass Ihr Erbe oder Vermächtnis voll und ganz dem guten Zweck zur Verfügung stehen wird.

Wenn Sie das wünschen, kümmern wir uns auch zuverlässig um die Auflösung Ihrer Wohnung, die Grabpflege und die würdige Abwicklung Ihres Testaments. Dabei achten wir streng darauf, dass alle Auflagen eingehalten werden.

Eine eigene Stiftung ohne die Verwaltungsarbeit? Dann ist eine Treuhandstiftung Ihre Wahl!

Sie können Ihre eigene Stiftung gründen und sie der Stiftung Martinshof zur treuhänderischen Verwaltung anvertrauen. Treuhandstiftungen sind rechtlich unselbstständig, bestimmen ihre eigentliche Arbeit aber selbstständig. Der Vorteil: Sie ersparen sich die relativ aufwändige Gründungsprozedur und genießen sofort auch die steuerlichen Privilegien für Stiftungen oder Zustiftungen in das Stiftungsvermögen, z.B. die Abschreibungsmöglichkeiten.

Bruno Stiller, Vater eines Beschäftigten des Martinshofes, hat im Jahr 2010 mit 50.000 Euro eine Treuhandstiftung gegründet. Nach seinem Tod im Jahr 2018 kamen 170.000 Euro dazu. Die Stiftung Bruno Stiller wird von der Stiftung Martinshof aufgrund des Treuhandvertrages und dem Stiftungszweck entsprechend verwaltet. 
Wir haben es versprochen.